Es ist entschieden: Am 22. März 2024 hat der Bundesrat die Novelle der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchV) beschlossen – und damit den Weg geebnet, um HVO als Reinkraftstoff an öffentlichen Tankstellen zu vertreiben.
Bei HVO handelt es sich um einen neuartigen Dieselkraftstoff, der auf Basis regenerativer und nachwachsender Rohstoffe hergestellt wird. HVO kann je nach Rohstoffbasis und Einsatzkontext zu geringeren Treibhausgasemissionen beitragen.
Weiterer Vorteil: HVO ist kompatibel mit den meisten Dieselmotoren und kann als reiner Kraftstoff oder als Beimischung zu fossilem Diesel getankt werden.
Wenn Sie prüfen möchten, ob HVO in Ihrem Fuhrpark eine sinnvolle Alternative zu fossilem Diesel sein kann, beraten wir Sie gerne zu Einsatzmöglichkeiten und den jeweiligen Rahmenbedingungen. Ein Anruf genügt.
Weitere Informationen finden Sie auf in unserem Fyler und auf Veränderung leben – HVO – Veränderung leben (veraenderung-leben.net)